
Der Schutz vor einer Hinzuschätzung durch das Finanzamt liegt nicht in fehlerfreier, sondern in lückenlos nachvollziehbarer Buchführung.
- Ein negativer Kassenstand ist der direkte Weg zur Verwerfung der Buchführung, da er mathematisch unmöglich ist.
- Die transparente Dokumentation von Korrekturen ist entscheidender als der Versuch, Fehler zu vertuschen.
- Proaktive, tägliche Routinen und das Verständnis für die Denkweise eines Prüfers sind Ihre stärkste Verteidigungslinie.
Empfehlung: Behandeln Sie Ihre eigene Dokumentation ab sofort mit der kritischen Strenge eines externen Prüfers, um jede potenzielle Schwachstelle zu identifizieren und zu schliessen, bevor es ein anderer tut.
Die Ankündigung einer Betriebsprüfung oder eine unangekündigte Kassen-Nachschau gehört zu den grössten Stressfaktoren für Gastronomen und Einzelhändler. Die Angst vor einer Hinzuschätzung, die auf vermeintlichen Lücken in der Kassenführung oder im Wareneingang basiert, ist allgegenwärtig. Viele Unternehmer glauben, der Schlüssel liege darin, eine absolut perfekte Buchführung vorzulegen. Man hört die üblichen Ratschläge: „Führen Sie Ihr Kassenbuch täglich“ oder „Bewahren Sie einfach alle Belege auf“. Doch diese oberflächlichen Anweisungen greifen zu kurz.
Die Realität aus der Sicht eines Prüfers ist eine andere. Es geht nicht um Perfektion, sondern um lückenlose Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Was aber, wenn die wahre Strategie zur Vermeidung von empfindlichen Strafen nicht darin besteht, krampfhaft Fehler zu vermeiden, sondern darin, die Denkweise eines Prüfers zu adaptieren? Wenn der Schlüssel darin liegt, eine strategische Verteidigungslinie aufzubauen, indem man genau die Schwachstellen kennt und schliesst, die ein Prüfer als Erstes ins Visier nimmt? Eine saubere Dokumentation ist kein Verwaltungsakt, sondern die aktive Absicherung Ihrer unternehmerischen Existenz.
Dieser Leitfaden bricht mit den allgemeinen Ratschlägen. Er führt Sie durch die kritischsten Aspekte der Kassen- und Warenwirtschaftsdokumentation aus der Perspektive eines Prüfers. Sie lernen, welche Fehler sofort zur Verwerfung Ihrer Buchführung führen, wie Sie Korrekturen unangreifbar protokollieren und warum Ihr Kontostand trügerisch ist. Ziel ist es, Ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, um Ihre Dokumentation von einer reinen Pflicht in eine unangreifbare Festung zu verwandeln.
Um Ihnen eine klare Struktur für diese kritischen Themen zu bieten, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der Kernbereiche, die wir detailliert analysieren werden. Jeder Abschnitt ist darauf ausgelegt, eine spezifische, prüfungsrelevante Frage zu beantworten und Ihnen präzise, umsetzbare Handlungsanweisungen zu geben.
Inhalt: Lückenlose Kassenführung und Warenwirtschaft für die Betriebsprüfung
- Warum führen Minusbestände in der Kasse sofort zur Verwerfung der Buchführung?
- Wie protokollieren Sie Fehlbuchungen, damit kein Verdacht der Schwarzgeldkasse entsteht?
- Inventur oder Rechenmodell: Was tun, wenn die Ware nicht gezählt wurde?
- Das Risiko, fehlende Rechnungen einfach selbst zu schreiben, ohne die Formvorschriften zu kennen
- Wann müssen Sie die Z-Bons drucken: Abends oder am nächsten Morgen?
- Wann Sie die Dokumentation für das nächste Audit spätestens finalisieren müssen
- Warum sagt Ihr Kontostand nichts über Ihren echten Gewinn aus?
- Wie wissen Sie heute schon, ob Sie in 3 Monaten die Gehälter zahlen können?
Warum führen Minusbestände in der Kasse sofort zur Verwerfung der Buchführung?
Ein negativer Kassenbestand ist aus Sicht des Finanzamts der schwerwiegendste materielle Fehler, den ein Unternehmer machen kann. Er ist mehr als nur eine Unstimmigkeit; er ist ein logischer Bruch, der die gesamte Buchführung infrage stellt. Der Grund ist einfach: Eine Kasse kann physisch nicht weniger als null Euro enthalten. Ein dokumentierter Minusbestand beweist somit unwiderlegbar, dass entweder Einnahmen nicht erfasst oder Ausgaben falsch verbucht wurden. In beiden Fällen ist die Kassenführung nicht mehr nachvollziehbar.
Dieser Fehler führt zu einer sofortigen Beweislastumkehr. Normalerweise muss das Finanzamt Ihnen nachweisen, dass Ihre Buchführung fehlerhaft ist. Bei einem negativen Kassenbestand dreht sich dies um: Sie müssen nun zweifelsfrei belegen, dass Ihre Aufzeichnungen trotz dieses fundamentalen Fehlers korrekt sind – eine praktisch unlösbare Aufgabe. Die Konsequenz ist fast ausnahmslos die Verwerfung der gesamten Buchführung. Eine Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen durch das Finanzamt ist die unausweichliche Folge, oft mit empfindlichen Steuernachzahlungen.
Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein negativer Kassenbestand ein derart schwerer Mangel, dass er für sich allein genommen die Ordnungsmässigkeit der Buchführung widerlegt. Für einen Prüfer ist dies die grösste „rote Flagge“ überhaupt. Es signalisiert, dass die grundlegendsten Prinzipien der Kassenführung missachtet wurden.
Die einzige Präventivmassnahme ist eine rigide, tägliche Kontrolle. Der Kassenbestand muss jeden Geschäftstag nach Geschäftsschluss gezählt und mit dem Soll-Bestand laut Kassenbuch abgeglichen werden. Ein Vier-Augen-Prinzip, bei dem zwei Mitarbeiter unabhängig voneinander zählen und das Zählprotokoll unterzeichnen, schafft zusätzliche Sicherheit und dokumentiert die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Jede Abweichung, egal wie gering, muss sofort untersucht und schriftlich geklärt werden.
Wie protokollieren Sie Fehlbuchungen, damit kein Verdacht der Schwarzgeldkasse entsteht?
Fehler passieren. Ein Kunde erhält zu viel Wechselgeld, ein Betrag wird falsch eingetippt oder eine Buchung wird versehentlich storniert. Ein Prüfer erwartet keine fehlerfreie Buchführung, sondern eine transparente und nachvollziehbare Korrektur dieser Fehler. Der Versuch, Fehlbuchungen zu vertuschen oder unsauber zu korrigieren, nährt den Verdacht, dass systematisch Einnahmen verschleiert werden sollen – die klassische Schwarzgeldkasse.
Der entscheidende Grundsatz lautet: Jede Korrektur muss so dokumentiert sein, dass der ursprüngliche Inhalt ersichtlich bleibt und der Grund für die Änderung klar ist. Dies ist eine Kernforderung der Grundsätze zur ordnungsmässigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Einfaches Löschen oder Überschreiben ist tabu. Stattdessen müssen Sie Stornobuchungen oder neutralisierende Gegenbuchungen erstellen, die mit einem klaren Vermerk versehen sind (z.B. „Fehleingabe“, „Korrektur Wechselgeld“).

Erstellen Sie für jede nennenswerte Korrektur ein kurzes, internes Protokoll. Dieses sollte Datum, Uhrzeit, den betroffenen Betrag, den Grund für den Fehler und den Namen des verantwortlichen Mitarbeiters enthalten. Dieses Protokoll heften Sie zum Tagesabschluss. So demonstrieren Sie proaktives Fehlermanagement und entkräften jeden Manipulationsverdacht. Das Ziel ist es, einem Prüfer die Geschichte hinter der Zahl zu erzählen und zu zeigen, dass nichts verborgen wird.
Gerichtsentscheidung zu Kassenbuchführungsmängeln
Dass nicht jeder kleine Fehler zur Katastrophe führt, zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster. Das FG Münster entschied 2021, dass kleine Unstimmigkeiten nicht zur Verwerfung der gesamten Buchführung führen. In einem Fall wurden bei über 1000 Kalendertagen nur an 14 Tagen Fehler festgestellt – das Gericht sah dies nicht als Grund für eine komplette Verwerfung der Buchführung. Dies unterstreicht: Eine saubere, zeitnahe und transparente Dokumentation von Fehlern ist der beste Schutz.
Inventur oder Rechenmodell: Was tun, wenn die Ware nicht gezählt wurde?
Der Wareneinsatz ist für einen Prüfer eine der wichtigsten Kennzahlen zur Plausibilisierung Ihrer Umsätze. Ein unlogisch niedriger Wareneinsatz im Verhältnis zum Umsatz ist ein starkes Indiz für nicht erklärte Einnahmen. Die Grundlage für einen korrekten Wareneinsatz ist eine saubere Inventur. Doch was, wenn diese fehlt oder unvollständig ist?
Die nachträgliche Schätzung des Warenbestands mittels eines Rechenmodells (z.B. retrograde Kalkulation) ist eine Notlösung, die beim Finanzamt auf tiefes Misstrauen stösst. Sie ist abstrakt und leicht zu manipulieren. Eine physische Zählung der Ware ist immer die glaubwürdigere Methode. Das Finanzamt folgt hier einer klaren Hierarchie der Vertrauenswürdigkeit.
Ein von der Steuerberatung Castor veröffentlichter Leitfaden unterstreicht die Wichtigkeit der täglichen Dokumentation:
Die retrograd aufgebauten Kassenberichte sind vom Unternehmer täglich zu führen
– Steuerberatung Castor, Ordnungsgemässe Kassenführung Leitfaden
Die folgende Tabelle, basierend auf gängiger Prüfungspraxis, zeigt, wie das Finanzamt unterschiedliche Methoden bewertet. Ihre Aufgabe ist es, sich stets an den Methoden mit der höchsten Glaubwürdigkeit zu orientieren. Eine Schätzung ist keine strategische Option, sondern ein Eingeständnis einer Lücke in Ihrer Dokumentation.
Wie eine vergleichende Analyse der Prüfungspraxis zeigt, bevorzugt das Finanzamt stets die physische Bestandsaufnahme.
| Methode | Glaubwürdigkeit | Finanzamt-Akzeptanz |
|---|---|---|
| Vollständige körperliche Inventur | Sehr hoch | 100% |
| Permanente/rollierende Inventur | Hoch | 95% |
| Stichprobeninventur | Mittel | 80% |
| Rechnerische Schätzung | Niedrig | 40% |
Das Risiko, fehlende Rechnungen einfach selbst zu schreiben, ohne die Formvorschriften zu kennen
Es kommt vor: Ein Beleg für eine Barausgabe geht verloren oder wurde nie ausgestellt. Die Versuchung ist gross, schnell einen Eigenbeleg zu erstellen, um die Ausgabe buchhalterisch zu erfassen. Doch dieser scheinbar einfache Weg ist mit erheblichen Risiken verbunden und sollte nur die absolute Notlösung sein. Ein Prüfer betrachtet eine hohe Anzahl an Eigenbelegen mit Argwohn, da sie potenziell zur Verschleierung von Privatentnahmen oder fiktiven Betriebsausgaben genutzt werden können.
Das grösste finanzielle Manko: Für einen Eigenbeleg können Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das Umsatzsteuergesetz ist hier unmissverständlich. Laut einer Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein 0% Vorsteuerabzug möglich bei Eigenbelegen. Jede Ausgabe, die Sie per Eigenbeleg nachweisen, kostet Sie also direkt die enthaltene Umsatzsteuer. Bei grösseren Beträgen summiert sich dies schnell.
Zudem muss ein Eigenbeleg strenge Formvorschriften erfüllen, um als Betriebsausgabe anerkannt zu werden. Er muss den Zahlungsempfänger, Datum, Art und Menge der Ware/Dienstleistung, den Betrag sowie den Grund für die Ausstellung des Eigenbelegs enthalten. Fehlen diese Angaben, wird die Ausgabe bei einer Prüfung gestrichen.
Bevor Sie überhaupt einen Eigenbeleg in Betracht ziehen, müssen Sie eine klar definierte Eskalationskette durchlaufen und dokumentieren. Dies zeigt einem Prüfer, dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, den Originalbeleg zu beschaffen.
Ihr Aktionsplan: Die Eskalationskette vor der Eigenbeleg-Erstellung
- Rechnungskopie anfordern: Kontaktieren Sie den Lieferanten und bitten Sie schriftlich (z.B. per E-Mail) um eine Rechnungskopie. Bewahren Sie diese Korrespondenz auf.
- Zahlungsnachweis prüfen: Suchen Sie den exakten Zahlungsvorgang auf Ihrem Kontoauszug oder in den Kreditkartenabrechnungen.
- Zusatznachweise sammeln: Sichern Sie jegliche E-Mail-Korrespondenz, Lieferscheine oder Auftragsbestätigungen, die den Geschäftsvorfall belegen.
- Betragsgrenze beachten: Erstellen Sie einen Eigenbeleg nur als letzte Instanz und vorzugsweise nur bei Kleinbeträgen (Richtwert: unter 250 €).
- Grund dokumentieren: Vermerken Sie auf dem Eigenbeleg präzise, warum der Originalbeleg nicht beschafft werden konnte (z.B. „Originalbeleg verloren, Lieferant stellt keine Kopie aus lt. E-Mail vom TT.MM.JJJJ“).
Wann müssen Sie die Z-Bons drucken: Abends oder am nächsten Morgen?
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Tagesabschluss (Z-Bon) ist keine Frage der Bequemlichkeit, sondern eine technische Notwendigkeit, die durch die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) diktiert wird. Der Z-Bon muss zwingend am Ende des Geschäftstages erstellt werden, bevor Sie die Kasse für den Tag abschalten. Ein Druck am nächsten Morgen ist ein formeller Fehler, der die Ordnungsmässigkeit der Kassenführung gefährdet.
Der Grund liegt im Prozess der Datensicherung und -signierung. Wenn Sie den Tagesabschluss auslösen, finalisiert die Kasse alle Transaktionen des Tages, erstellt den Z-Bericht und übermittelt die finalen Daten an das TSE-Modul. Die TSE signiert diesen Datenblock und schliesst ihn damit revisionssicher ab. Dieser Vorgang benötigt Zeit. Ein zu schnelles Ausschalten der Kasse direkt nach dem Druck des Z-Bons kann diesen Prozess unterbrechen und zu Datenkorruption im Fiskaljournal führen.
Ein defektes Fiskaljournal ist für einen Prüfer ein schwerwiegender Mangel, da die lückenlose Aufzeichnung der signierten Transaktionen nicht mehr gewährleistet ist. Dies kann zur teilweisen oder vollständigen Verwerfung der Kassenaufzeichnungen führen.
Technische Tücken: TSE-Ausfall und Z-Bon-Dokumentation
Hersteller von Kassensystemen weisen explizit auf die korrekte Prozedur hin. Nach einem Z-Bericht sollten mindestens 15 Minuten gewartet werden, bevor die Kasse ausgeschaltet wird. Der Upload der Fiskal-, TSE- und Berichtsdaten erfolgt innerhalb von 0-15 Minuten nach ‚Registrierung beenden‘. Bei zu schnellem Ausschalten kann das Fiskaljournal defekt werden. Diese Wartezeit ist keine Empfehlung, sondern eine technische Anforderung, um die Datenintegrität sicherzustellen. Dokumentieren Sie in Ihrer Verfahrensdokumentation, dass diese Wartezeit in Ihrem Betrieb standardmässig eingehalten wird.
Die korrekte Reihenfolge lautet also:
- Geschäftsschluss
- Erstellung des Z-Berichts (Druck des Z-Bons)
- Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Wartezeit (mind. 15 Minuten als Richtwert)
- Ausschalten der Kasse
Diese Prozedur muss fester Bestandteil Ihres täglichen Abschlussrituals sein.
Wann Sie die Dokumentation für das nächste Audit spätestens finalisieren müssen
Die Antwort auf diese Frage ist unmissverständlich: sofort. Die GoBD fordern eine „zeitnahe“ Erfassung aller Geschäftsvorfälle. „Zeitnah“ bedeutet in diesem Kontext, dass Bareinnahmen und -ausgaben täglich erfasst werden müssen. Die Vorstellung, man könne die Dokumentation kurz vor einer angekündigten Prüfung „aufräumen“ oder finalisieren, ist ein gefährlicher Trugschluss.
Ein Prüfer erkennt sofort, ob Aufzeichnungen chronologisch und organisch über die Zeit entstanden sind oder ob sie massenhaft kurz vor der Prüfung erstellt wurden. Moderne Analysesoftware kann Zeitstempel von digitalen Dokumenten auswerten und Unregelmässigkeiten aufdecken. Eine solche Vorgehensweise ist eine der grössten roten Flaggen und signalisiert den Versuch der Manipulation.
Das Bundesfinanzministerium selbst warnt in seinen offiziellen Schreiben vor dieser Praxis. Die Glaubwürdigkeit Ihrer gesamten Buchführung steht auf dem Spiel.
Die GoBD verlangen eine ‚zeitnahe‘ Erfassung. Eine massenhafte Erstellung oder Änderung von Dokumenten kurz vor einer angekündigten Prüfung ist eine der grössten roten Flaggen für einen Prüfer
– Bundesfinanzministerium, GoBD-Schreiben 2025
Zur zeitnahen Dokumentation gehört auch die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beginnen erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fristen, die Sie strikt einhalten müssen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist nicht verhandelbar und ein zentraler Punkt jeder Betriebsprüfung.
| Dokumentenart | Aufbewahrungsfrist | Digitale Archivierung |
|---|---|---|
| Kassenbücher | 10 Jahre | Pflicht bei elektronischer Kasse |
| Z-Bons | 10 Jahre | Pflicht |
| TSE-Protokolle | 10 Jahre | Pflicht |
| Verfahrensdokumentation | 10 Jahre | Empfohlen |
Warum sagt Ihr Kontostand nichts über Ihren echten Gewinn aus?
Viele Unternehmer in bargeldintensiven Branchen machen einen fatalen Fehler: Sie verwechseln den Kontostand mit dem Gewinn. Ein gut gefülltes Bankkonto am Monatsende suggeriert ein erfolgreiches Geschäft. Doch diese Sichtweise ist trügerisch und kann zu falschen unternehmerischen Entscheidungen und bösen Überraschungen bei der Steuererklärung führen.
Der Kontostand ist lediglich eine Momentaufnahme Ihrer Liquidität. Er zeigt, wie viel Geld verfügbar ist. Der Gewinn hingegen ist eine Periodenrechnung, die Erträge und Aufwendungen gegenüberstellt. Zahlreiche Faktoren beeinflussen den Kontostand, haben aber nichts mit dem operativen Gewinn zu tun. Dazu gehören beispielsweise:
- Privateinlagen oder -entnahmen: Sie erhöhen oder senken den Kontostand, sind aber kein Ertrag oder Aufwand.
- Kreditaufnahmen oder -tilgungen: Ein neuer Kredit füllt das Konto, ist aber kein Gewinn. Eine Tilgung schmälert das Konto, ist aber keine Betriebsausgabe.
- Investitionen in Anlagevermögen: Der Kauf einer neuen Küchenmaschine reduziert den Kontostand erheblich, die Kosten werden aber über mehrere Jahre abgeschrieben und schmälern den Gewinn der aktuellen Periode nur anteilig.
- Umsatzsteuervorauszahlungen: Hohe Zahlungen an das Finanzamt belasten die Liquidität, sind aber nur ein durchlaufender Posten.
Die Verpflichtung zur ordnungsgemässen Kassenbuchführung ist weit verbreitet. Laut einer Statistik sind rund 600.000 von 3,8 Millionen KMU in Deutschland zu dieser Form der Aufzeichnung verpflichtet. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, über die reine Liquiditätsbetrachtung hinauszugehen.
Um ein Gefühl für Ihren echten Periodengewinn zu bekommen, müssen Sie eine Brückenrechnung durchführen. Diese einfache Methode hilft, die reinen Liquiditätsveränderungen herauszurechnen. Sie starten mit der Veränderung Ihres Kontostandes und korrigieren diese um alle nicht erfolgswirksamen Posten. Eine vereinfachte Brückenrechnung kann wie folgt aussehen: End-Kontostand minus Anfangs-Kontostand, korrigiert um Posten wie Privateinlagen, Privatentnahmen, Investitionen und Kreditbewegungen. Nur so erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Ertragslage.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein negativer Kassenbestand ist ein absoluter Ausschlussgrund und führt unweigerlich zur Verwerfung Ihrer Buchführung. Tägliche Kontrolle ist Pflicht.
- Die transparente und zeitnahe Dokumentation von Fehlern und Korrekturen ist für einen Prüfer wertvoller als eine scheinbar fehlerfreie, aber undurchsichtige Aufzeichnung.
- Proaktive, disziplinierte und tägliche Routinen sind Ihre einzige wirksame Verteidigungslinie. Audit-Sicherheit wird jeden Tag erarbeitet, nicht erst bei Ankündigung einer Prüfung.
Wie wissen Sie heute schon, ob Sie in 3 Monaten die Gehälter zahlen können?
Die Fähigkeit, zukünftige finanzielle Verpflichtungen wie Gehälter, Mieten oder Wareneinkäufe bedienen zu können, ist die Definition von unternehmerischer Stabilität. Diese Vorausschau – die Liquiditätsplanung – ist jedoch nur so gut wie die Daten, auf denen sie basiert. Eine unsaubere Kassenführung und die Verwechslung von Kontostand und Gewinn machen jede verlässliche Planung unmöglich.
Wenn Ihre Buchführung nicht den realen Gewinn, sondern nur den schwankenden Kontostand abbildet, operieren Sie im Blindflug. Sie wissen nicht, welche Ertragskraft Ihr Unternehmen wirklich hat. Die in den vorherigen Abschnitten besprochenen Prinzipien sind daher nicht nur lästige Pflichten für das Finanzamt, sondern die unverzichtbare Grundlage für Ihre eigene Steuerung. Eine lückenlos dokumentierte Kassenführung liefert die korrekten Umsatzzahlen. Eine klare Trennung von betrieblichen und privaten Vorgängen zeigt die echten Betriebsausgaben. Eine korrekte Wareneinsatzermittlung deckt die wahren Kosten auf.
Erst wenn diese Datenbasis sauber und aktuell ist, können Sie eine realistische Vorschau wagen. Eine einfache Liquiditätsplanung listet alle erwarteten Einzahlungen (aus Umsätzen) und alle fixen und variablen Auszahlungen (Gehälter, Miete, Ware, Steuern) für die kommenden Wochen und Monate auf. So erkennen Sie frühzeitig potenzielle Engpässe und können gegensteuern, anstatt von einer plötzlichen Zahlungsunfähigkeit überrascht zu werden.
Eine saubere Buchführung ist also mehr als nur eine Abwehrmassnahme gegen das Finanzamt. Sie ist Ihr wichtigstes Navigationsinstrument. Sie ermöglicht es Ihnen, heute fundierte Entscheidungen zu treffen, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens in der Zukunft zu sichern.
Beginnen Sie noch heute damit, diese Prüfer-Perspektive in Ihre täglichen Abläufe zu integrieren. Behandeln Sie Ihre eigene Buchführung mit der Strenge, die ein externer Prüfer anwenden würde – nur so erlangen Sie die notwendige Sicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Zukunft.
Häufige Fragen zur Kassenführung für das Finanzamt
Was passiert bei Kassenfehlbeträgen?
Kassenfehlbeträge entstehen, wenn die Barausgaben den Kassenanfangsbestand plus Einnahmen übersteigen. Dies wird als Zeichen angesehen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäss ist und kann zur Verwerfung der Buchführung und Hinzuschätzungen führen.
Welche Strafen drohen bei Kassenbuchführungsfehlern?
Das Finanzamt kann Zwangsmittel von bis zu 25.000 € ansetzen. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, der durch schwere Mängel in der Kassenführung genährt werden kann, drohen zudem empfindliche Steuerstrafverfahren.
Wie lange müssen Kassendokumente aufbewahrt werden?
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre für alle steuerrelevanten Kassendokumente. Dies schliesst Kassenbücher, Z-Bons, Protokolle der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und die Verfahrensdokumentation mit ein.